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Mobiliarsicherungsrechte
Diese Arbeit bezieht sich auf die Mobiliarsicherungsrechte. Konkret werden die Sicherungsübereignung als Bankenkredite und der Eigentumsvorbehalt bzw. der verlängerte und erweiterte Eigentumsvorbehalt als Warenkredit erfaßt. Die Autorin vergleicht Banken- und Warenkredit in der deutschen Kreditpraxis mit der koreanischen Kreditpraxis. Dadurch macht sie rechtspolitische Vorschläge im letzten Kapitel ihrer Arbeit für die koreanische Kreditpraxis.

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